Montag, 13. Oktober 2008

Post 1


In den Medien werden die Nutzer von Tauschbörsen nur allzu gern als Kriminelle hingestellt, ungeachtet jeglicher Umstände. Wer etwas zum Tausch anbietet, macht sich aufgrund angeblicher Urheberrechtsverletzungen strafbar, selbst wenn er dies ohne die Ambition der finanziellen Bereicherung tut.
 

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